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Anleitung zur Stimmabgabe - Hinweise für ausländische Staatsangehörige bezüglich der Kommunalwahlen in Island am 26. Mai 2018

Am 26. Mai 2018 werden Gemeinderatswahlen abgehalten.

Wahlrecht

Ausländische Staatsbürger erhalten das Wahlrecht nach unterschiedlich langem Aufenthalt in Island:

  • Skandinavische Staatsbürger: Nach drei Jahren ununterbrochenem Wohnsitz. Für die Wahlen am 26. Mai 2018 bedeutet dies, dass sie ihren Wohnsitz vor dem 26. Mai 2015 angemeldet haben müssen.
  • Andere ausländische Staatsbürger: Nach fünf Jahren ununterbrochenem Wohnsitz. Für die Wahlen am 26. Mai 2018 bedeutet dies, dass sie ihren Wohnsitz vor dem 26. Mai 2013 angemeldet haben müssen.

Bin ich im Wählerverzeichnis?

Alle Wahlberechtigten sind automatisch im Wählerverzeichnis derjenigen Gemeinde, in der sie am 5. Mai 2018 registriert sind, aufgeführt. Es kann ausschließlich in dieser Gemeinde gewählt werden. Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis nicht sicher sind, erhalten Sie diesbezüglich Informationen im Einwohnermeldeamt. Das Wählerverzeichnis ist der Öffentlichkeit zudem mindestens 15 Tage vor dem Wahltag hier zugänglich. Außerdem liegt es mindestens zehn Tage vor dem Wahltag in den örtlichen Gemeindeverwaltungen aus.

Ich bin gerade umgezogen oder habe vor, demnächst umzuziehen. Kann ich in der neuen Gemeinde wählen?

Ja, wenn dem Einwohnermeldeamt die Verlegung des Wohnsitzes vor dem 5. Mai 2018 vorliegt.

Wo kann ich wählen?

Im offiziellen Wahllokal am Wahltag

  • Die meisten geben ihre Stimme am Wahltag, dem 26. Mai 2018, in einem der Wahllokale ab.
  • Die Gemeindeverwaltungen geben die Wahllokale und deren Öffnungszeiten bekannt.

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Die Frist für eine vorzeitige Stimmabgabe bei den zuständigen Bezirksverwaltungen beginnt am 31. März 2018. Informationen über die Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der folgenden Website: syslumenn.is.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, ab dem 31. März in isländischen Botschaften und konsularischen Vertretungen im Ausland die Stimme abzugeben. Weitere Informationen über die Adresse und die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website des Außenministeriums: mfa.is.
  • Weitere Informationen über die vorzeitige Stimmabgabe in öffentlichen Einrichtungen und von zu Hause aus finden Sie in einem Video auf der Website.

Stimmabgabe im Wahllokal

  1. Sie werden um die Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild (z. B. Reisepass, Ausweis auf ihren Namen oder Führerschein) oder eines anderen Identitätsnachweises, den die Wahlkommission als zufriedenstellend ansieht, gebeten.
  2. Wenn Sie wahlberechtigt sind, bekommen Sie Ihre Wahlunterlagen und gehen damit in die Wahlkabine.
  3. Markieren Sie die Liste, die Sie wählen wollen, mit einem Kreuz vor dem Buchstaben der entsprechenden Liste.
    In einigen kleineren Gemeinden geben die Wähler ihre Stimmen ab, indem sie die Namen der entsprechenden Kandidaten auf die Wahlunterlagen schreiben. Sie dürfen eine Liste ihrer Namen zur Erinnerung mit in die Wahlkabine nehmen.
  4. In den Wahlkabinen liegen Karten in Blindenschrift aus, die darüber informieren, welche Kandidatenliste durch welchen Buchstaben repräsentiert wird. Falls Sie Hilfe bei der Stimmabgabe benötigen, können Sie zu diesem Zweck ein Mitglied der Wahlkommission ernennen. Sie können auch beantragen, dass ein Vertreter Ihrer Wahl Sie in der Wahlkabine bei der Stimmabgabe unterstützt.
    Eine Unterstützung in der Wahlkabine ist nur in solchen Fällen zulässig, wenn Wahlberechtigte nicht zu einer selbstständigen Stimmabgabe in der vorgeschriebenen Weise in der Lage sind, d. h. wenn sie sehbehindert sind oder ihre Hände nicht verwenden können. Wahlberechtigte in dieser Situation, die darüber hinaus ihre Wünsche gegenüber der Wahlkommission nicht zum Ausdruck bringen können, können Zertifikate von ihren behördlichen Vertretern einreichen. In diesen Fällen können sie sich vom Vertreter ihrer Wahl bei der Stimmabgabe unterstützen lassen.
  5. Falls Sie die Reihenfolge der Kandidaten der Liste Ihrer Wahl ändern möchten, schreiben Sie die Nummer 1 vor den Namen, den Sie ganz oben auf der Liste platzieren möchten, Nummer 2 vor den nächsten usw. Falls Sie Kandidaten aus der Liste entfernen möchten, streichen Sie die entsprechenden Namen durch.
    Sie dürfen keine Änderungen an anderen Kandidatenlisten als derjenigen, für die Sie Ihre Stimme abgeben, vornehmen. Sie dürfen auch keine anderweitigen Markierungen auf den Wahlunterlagen hinterlassen. In beiden Fällen wäre ihre Stimme ungültig.
  6. Falls Sie bemerken, dass Sie versehentliche Angaben oder ihre Wahlunterlagen auf andere Art und Weise ungültig gemacht haben, übergeben Sie sie der Wahlkommission, um neue Unterlagen zu erhalten.
  7. Stellen Sie sicher, dass niemand sieht, wie Sie abgestimmt haben. Sollte dies geschehen, gilt Ihr Wahlzettel als ungültig und Sie dürfen ihn nicht in die Urne werfen.
  8. Falten Sie, nachdem Sie Ihre Stimme auf dem Wahlzettel markiert haben, den Zettel entlang der gleichen Linien zusammen, mit denen Sie ihn erhalten haben. Werfen Sie ihn dann in die Urne. Verlassen Sie daraufhin das Wahllokal.

Die Stimmabgabe endet am Samstagabend, dem 26. Mai 2018, und die Wahllokale schließen spätestens um 22:00 Uhr. Danach werden die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse über die Medien verkündet. Ungültige und Leerstimmen werden ebenfalls ausgezählt und verkündet.

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